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Fluchttürsysteme

Der Schutz von Menschen die sich in Gebäuden befinden - nicht nur im Brandfall - sondern auch in alltäglichen möglichen Paniksituationen spielt eine wichtige Rolle.
Die einheitlichen EU-Normen für die Ausstattung von Fluchttüren unterscheiden dabei zwischen Notausgangstüren (EN 179) und Paniktüren (EN 1125).


EN179-60

Notausgangsverschluss
Fluchttürverschluss nach EN 179 für die Anwendung in Notfällen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Tür gewährleistet ist. > Weiter


EN1125-60

Paniktürverschluss
Fluchttürverschluss nach EN 1125 für die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Ent-
kommen durch die Tür mit geringsten Anstrengungen gewährleistet ist. > Weiter

 

Konformität:
Ein weiteres wesentliches Merkmal der neuen EN-Anforderungen ist die „geprüfte Einheit“. Schloss, Beschlag und Montagezubehör dürfen dabei nur noch als Einheit geprüft, gekennzeichnet und montiert werden. > Konformitätszertifikate

Kaba bietet, in Verbindung mit verschiedenen Schlosstypen, geprüfte Sets für Notausgangsverschlüsse und Paniktürverschlüsse.